Amtlicher Flurstücksnachweis

Der Flurstücksnachweis enthält alle beschreibenden Elemente eines Flurstücks, die im Liegenschaftskataster zu diesem Flurstück nachgewiesen sind, mit Ausnahme von Eigentümerangaben:

  • Flurstückskennzeichen bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • Fläche des Flurstücks
  • Tatsächliche Nutzungen und deren Flächen
  • Lagebezeichnung
  • Buchungsstelle im Grundbuch
  • Bodenschätzungsergebnis für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (sofern vom Finanzamt festgesetzt)

Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) mit dem zugehörigen Kostentarif  (VermWertKostT NRW), sowie dem Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW) i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung.

Ausgabeformate
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Tarifstelle: 3.1.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS
•    Standardausgabe(n) zu je 15,00 EUR

Druckausgabe: Postversand / Abholung
Tarifstelle: 3.2.1 - Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung.
•    Standardausgabe(n) zu je 30,00 EUR
•    Mehrfachausfertigung(en) zu je 10,00 EUR

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